AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen. Geschäftsbdingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Ausgaben/Nummern, bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, daß die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Titeln, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und diese dem Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden, soweit dies technisch möglich ist, in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung‚ beim Lesen den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen gemäß "Allgemeine technische Angaben" oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich eine Ersatzlieferung.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigem oder bei unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Umöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässikgeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Probeabzüge werden nur nach ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst bis 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenschnitte, Belegseiten und vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Kosten für die Anlieferung der Druckunterlagen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn es sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Die Kosten etwaiger Gegendarstellungen trägt der Auftraggeber.
Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer bereits gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet.
Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeigen auf den Fehler hinweist.
Bei Fließsatzanzeigen behält sich der Verlag die Anwendung von allgemein verständlichen Abkürzungen vor.
Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z.B. durch Kennzeichnung mit "Immobilien" für Immobilienfirmen oder mit "Kfz-Firma" bzw. "Firma" für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichen geschieht auf das Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen.
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge in Kraft.
Bei Nichterscheinen im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und auf Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge geleistet.
Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, daß die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, daß die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden in deren Namen auf deren Rechnung angenommen.
Datenschutz: Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
Die Kennzeichnung und Aufmachung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen.
Alle Termine, sämtliche technische Vor- und Angaben, alle Ausführungsbedingungen dieser Preisliste, sowie Betriebsgrenzen, bzw. Produktionsschwankungen im Druckprozess, auch solche, die nicht in dieser Preisliste explizit aufgeführt, aber allgemein bzw. gutachterlich festgelegt sind, werden mit der Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt.
Mehr- oder Minderauflagen, sowie branchenübliche Streuverluste (ca. 5%), sowohl bei der Zeitungs- als auch bei der Beilagenstreuung berechtigen nicht zur Minderung des Verlagsvergütungsanspruches. Grundsätzlich wird jeder erreichbare Privathaushalt beliefert. Abgelegene Gehöfte, Einzelhäuser oder Haushalte in Industriegebieten werden nur nach den lokalen, individuellen Gegebenheiten beliefert. Bis zu halbtägliche Streuverzögerungen berechtigen nicht zu Abzügen.
Periodisch erteilte Aufträge ab einer Laufzeit von mindes-tens sechs Monaten verlängern sich automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit zu den gleichen Konditionen wie zu Vertragsabschluss, falls nicht einen Monat vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung von einem der Vertragsparter erfolgt.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anzeigenmenge bzw. Beilagenmenge behält sich der Verlag die Nachbelastung gewährter Rabatte vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Öffentlichen Bereichs der hallo-th.de Website (AGB-ÖB)
Willkommen auf der Website der CMAC GmbH & Co. Verlags KG , August-Röbling-Strasse 28, D-99091 Erfurt.
Diese AGB treten ab dem 10.06.2006 in Kraft.
Indem Sie auf die Schaltfläche "Ja, ich habe die AGB´s gelesen und will die Kleinanzeige eintragen." klicken, erklären sie sich mit der Geltung dieser AGB-ÖB einverstanden.
§ 1 Allgemeines
1. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG betreibt über das Internet zugängliche Datenbanken, in die über den sog. 'Öffentlichen Bereich' von jeder unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Teilnehmer) private Gelegenheitsanzeigen kostenpflichtig eingestellt (Inseratsfunktion) und gesucht werden können.
2. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG bewirbt die von den Teilnehmern eingestellten Inserate durch unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites und Werbung für Inserate durch Hinweise in E-Mails. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass zu diesem Zweck für ausländische Websites auch Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.
3. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB-ÖB) gelten ausschließlich zwischen der CMAC GmbH & Co. Verlags KG und den Teilnehmern des 'Öffentlichen Bereiches' der von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG betriebenen Datenbanken . Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung.
4. Für die Nutzung des 'Geschlossenen Bereichs' gelten ausschließlich die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den 'Geschlossenen Bereich' (AGB-GB).
5. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt die CMAC GmbH & Co. Verlags KG keinen Einfluss. Insbesondere ist die CMAC GmbH & Co. Verlags KG nicht selbst Anbieter.
6. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG ist in die Beziehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer weder als Vermittler noch als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.
7. Verträge, die infolge eines über hallo-th.de geschalteten Inserats angebahnt wurden, werden ohne Beteiligung von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG abgeschlossen und erfüllt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Die von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den hallo-th.de Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.
2. Der Anspruch auf Nutzung der hallo-th.de Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.
3. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die CMAC GmbH & Co. Verlags KG berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Teilnehmer, insbesondere durch Vorabinformationen.
4. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).
5. Die §§ 12 und 13 dieser AGB-ÖB bleiben unberührt.
§ 3 Kostenpflichtige Aufgabe und Verlängerung von Inseraten
1. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Inserate in die hallo-th.de Datenbanken einstellen. Hierbei hat der Teilnehmer, sofern er nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, durch die entsprechende Wahl der Eingabemaske seinen gewerblichen Status offen zu legen.
2. Die Aufgabe von Inseraten in die hallo-th.de Datenbanken ist kostenpflichtig. Inserate können ausschließlich für die Dauer von 4 Wochen nacheinander aufgegeben werden.
3. Wir veröffentlichen alle Anzeigen, die bis jeweils Donnerstag, 8.00 Uhr bei uns eingehen am darauffolgenden Wochenende in den gewählten Zeitungsausgaben und auf unseren Internetseiten ab Samstag 0:00 Uhr bis zum darauf folgenden Freitag 23.59 Uhr. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird das Inserat automatisch aus der Datenbank gelöscht.
4. Maßgebend für den Vertragsinhalt und den Inseratspreis sind jeweils die zum Zeitpunkt der Inseratsaufgabe geltenden AGB-ÖB und die CMAC GmbH & Co. Verlags KG Preisliste für die Nutzung des 'Öffentlichen Bereichs'.
5. Innerhalb der Laufzeit können die Inserate nicht geändert werden.
§ 4 Vertragsschluss, Fälligkeit der Anzeigenvergütung, Zahlung
1. Durch die Übermittlung der zur Einstellung in die Datenbanken vorgesehenen Inhalte sowie durch die gleichzeitige Übermittlung der Teilnehmerdaten gibt der Teilnehmer ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab und stimmt der unmittelbaren Ausführung der entsprechenden Dienstleistung durch die CMAC GmbH & Co. Verlags KG ausdrücklich zu.
2. Das Angebot des Teilnehmers wird von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG durch Freischaltung des jeweiligen Inserates angenommen.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
4. Die Vergütung für die Aufnahme von Inseraten in die Datenbanken ist im Voraus fällig, d.h. vor Aufnahme des Inserates in die Datenbank, wobei die rechtzeitige Einräumung eines Einzuges per Kreditkarte oder Lastschrift genügt.
5. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Teilnehmer der CMAC GmbH & Co. Verlags KG die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, es sei denn, dass er das Fehlschlagen nicht zu vertreten hat.
§ 5 Löschen von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen
1. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB-ÖB verletzt, oder wenn die CMAC GmbH & Co. Verlags KG ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzugs):
* Löschen von Inseraten oder sonstigen Inhalten, die bei hallo-th.de eingestellt worden sind
* Verwarnung von Teilnehmern
* Be-/Einschränkung der Nutzung der hallo-th.de Website
* Vorläufige Sperrung von Teilnehmern
* Endgültige Sperrung von Teilnehmern
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt die CMAC GmbH & Co. Verlags KG die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat.
2. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG kann Inserate löschen, wenn diese inhaltlich oder von ihrer Aufmachung her gegen diese AGB-ÖB (insbesondere die Regelungen des § 7 Nr. 1 - 8) oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Im Falle einer Löschung durch die CMAC GmbH & Co. Verlags KG bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des Inseratspreises verpflichtet.
3. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG kann einen Teilnehmer endgültig und dauerhaft von der Nutzung der hallo-th.de Website sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese AGB-ÖB verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
§ 6 Preisänderungen / Änderungen der AGB-ÖB
Preisänderungen werden durch Änderung der über das Internet abrufbaren Preisliste unter Angabe des Änderungszeitpunktes angekündigt. Die Bekanntgabe von Änderungen der AGB-ÖB erfolgt durch die Bereitstellung auf den Seiten von hallo-th.de unter Angabe des Änderungszeitpunktes. Der neue Anzeigenpreis und die geänderten AGB-ÖB gelten für die ab dem Veränderungsdatum in die Datenbank eingestellten und verlängerten Inserate.
§ 7 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet ein Inserat nur in die dafür vorgesehene Rubrik (KFZ-Markt, Bekanntschaften, Verkäufe usw.) einzustellen.
Insbesondere nicht gestattet ist die Aufgabe von Inseraten, die
* gewerblichen Charakter haben
* auf die Bewerbung von Dienstleistungen
gerichtet sind
2. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
3. Unzulässig ist ferner die Angabe so genannter Service-Telefonnummern (Mehrwertdienste), durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen. Stets unzulässig sind die Einwahlnummern: 0190, 0900.
§ 8 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate
1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG überprüft. Die CMAC GmbH & Co. Verlags KG übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.
2. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
§ 9 Freistellung
Der Teilnehmer stellt die CMAC GmbH & Co. Verlags KG von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der hallo-th.de Website durch den Teilnehmer gegen die CMAC GmbH & Co. Verlags KG geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch die CMAC GmbH & Co. Verlags KG einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.
§ 10 Datenbankaktualität, Löschen von Inseraten, Administrieren, Sicherungskopien
Um die Kleinanzeigensuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist die CMAC GmbH & Co. Verlags KG um Datenaktualität bemüht.
§ 11 Fahrzeugsuche und Systemintegrität
1. Teilnehmer dürfen in den hallo-th.de Datenbanken ausschließlich mittels der von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Datenbanken von hallo-th.de zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und haben unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen.
2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die hallo-th.de Website funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von hallo-th.de zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von hallo-th.de generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die hallo-th.de Website einzugreifen.
§ 12 Gewährleistung
1. Stehen dem Teilnehmer gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, so ist die CMAC GmbH & Co. Verlags KG zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt dadurch, dass die Inseratsdauer für das konkret eingestellte Inserat verlängert wird.
2. die CMAC GmbH & Co. Verlags KG ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG zu verantwortenden Ausfällen nicht.
§ 13 Haftungsbeschränkung
1. Gegenüber Unternehmen haftet die CMAC GmbH & Co. Verlags KG für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit die CMAC GmbH & Co. Verlags KG, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die CMAC GmbH & Co. Verlags KG für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Verbrauchern haftet die CMAC GmbH & Co. Verlags KG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet die CMAC GmbH & Co. Verlags KG jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der CMAC GmbH & Co. Verlags KG.
5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die CMAC GmbH & Co. Verlags KG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der auf der hallo-th.de Website eingestellten Inserate unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.
§ 15 Leistungsort, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand
1. Soweit der Teilnehmer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-ÖB in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.
2. Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-ÖB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
3. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist Erfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und aufgrund der Nutzung der Datenbanken von hallo-th.de. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 16 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-ÖB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.